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  Grellenberger Stockcar Team
  Reglement
 
Reglement


1. Präambel
Das Reglement hat die Zielstellung, die Gesundheit aller am Rennen beteiligten
Personen sowie der Zuschauer zu schützen und den sportlichen Charakter der
Veranstaltung zu wahren.

2. Fahrzeugklassen
-Offene Klasse bis 60 PS
-Offene Klasse über 60 bis 80 PS
-Offene Klasse über 80 bis 140 PS
-Offene Klasse über 140 PS und allradgetriebene Fahrzeuge
-Offene Klasse heckangetriebene Fahrzeuge

-Trabant-Klasse Original 26 PS
-Trabant-Klasse Tuning


-Juniorenklasse Buggy 13-17 Jahre Original 26 PS
-Juniorenklasse Trabant 13-17Jahre Original 26 PS


-Buggy-Klasse

-Wohnwagen

Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Motorkennbuchstabe müssen rot umrahmt
am Fahrzeug erkennbar sein und auf der Nennung mit angegeben werden. Es
werden an den Renntagen Kontrollen hinsichtlich der Kennzeichnungen
durchgeführt. Bei Nichterfüllung (Kennbuchstaben und FIN nicht lesbar,
ausgeschliffen oder manipuliert) erfolgt die Disqualifikation vom Rennbetrieb.

Offensichtliche Manipulationen zur Leistungssteigerung (z.B. zusätzlicher Einbau
eines Turboladers) sind nur unter entsprechender Eingruppierung in die jeweilige
Leistungsklasse zulässig. In Zweifelsfällen wird das Fahrzeug in die Offene Klasse
über 140 PS eingeordnet.

3. Originalklassen
Bei den Originalklassen sind originale Trabantmotoren zu verwenden. D.h., es sind
nur unbearbeitete Original-Zylinderköpfe, unbearbeitete Original-Vergaser, Original-
Krümmer und –Vorschalldämpfer einzubauen. Die Zylinder dürfen keine zusätzlichen
Kanäle aufweisen. Desweiteren ist der Motor mit Drehstromgenerator auszurüsten.
Alle anderen Umbaumaßnahmen sind erlaubt und, wie im Punkt Schutzvorrichtungen
beschrieben, durchzuführen.

Aus Sicherheitsgründen werden beide Juniorenklassen auf diese Originalmotoren
beschränkt.

4. Schutzvorrichtungen
Die erforderlichen Schutzvorrichtungen dienen vorrangig dem Schutz des
Fahrzeugführers, der anderen Rennteilnehmer sowie der Zuschauer.

-Alle Rohr-und Vierkantprofile sind aus Stahl mit einer Materialstärke von
mind. 1mm auszuführen.


-Sämtliche Schutzvorrichtungen sind konstruktiv so anzubringen, dass sie
innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front-und
Heckschutz, verlaufen.

-Seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken. Die Abdeckung kann mit
Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet
werden und nicht stärker als 1mm sind, erfolgen.

-Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuelle
Bergemaßnahmen des Fahrers freizuhalten bzw. das Öffnen zu
ermöglichen.

-Türen und Motorhauben müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen während
des Rennens gesichert sein.

-Scheiben, Glas-und Kunststoffteile, außer Armaturenbrett sind komplett zu
entfernen.

-Die Frontscheibe und das Fenster auf der Fahrerseite müssen zum Schutz
vor Steinschlag verdrahtet werden. Die Materialstärke sollte mindestens
1mm betragen.

-Als Material für den Front-und Heckschutz ist Stahlrohr von mindestens
einem Zoll oder ein Vierkanthohlprofil von maximal 40mm zu verwenden.
An den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinklungen von 45°
anzubringen. Der Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet. Der tiefste
Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an den
Unterkanten der Motorhaube und des Tankdeckels fixiert. Die
Schutzvorrichtungen an Front-und Heckbereich dürfen nicht scharfkantig
auslaufen, an keiner Stelle weiter als 100mm von der Fahrzeugkante
entfernt sein und in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht
überragen.

-Überrollbügel, die im Falle eines Überschlages die Sicherheit des Fahrers
garantieren, sind im Fahrzeug einzubauen. Das Dach ist durch diagonale
Verstrebungen von mindestens einem Zoll zu stabilisieren. Sollte der
Überrollbügel offensichtlich die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten,
wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen. Die Fahrerseite ist durch
Rohrmaterial gegen Seitenaufprall zu sichern.

-Der Fahrersitz ist mit einer Kopfstütze (sofern nicht vorhanden)
auszurüsten.

-Es ist nur der Originaltank bzw. ein nachgerüsteter Tank, der an einem
sicheren Einbauort fest einzubauen ist, zulässig. Als maximale Füllmenge
sind 20 l Kraftstoff vorgeschrieben.

-Als Kühlflüssigkeit ist nur Wasser ohne Zusätze zu verwenden.

-Es dürfen keine separaten Zusatzgewichte verwendet werden.

-Hervorstehende Teile sind zu entfernen.

-Auswuchtgewichte an den Felgen sind zu entfernen.

-Das Anbringen einer Bremsleuchte außerhalb des Heckanstoßbereiches
wird empfohlen.

-Die Startnummer (verformbares Schild, ca. 30x30cm) ist auf dem
Fahrzeugdach beidseitig sichtbar anzubringen.


5. Fahrer
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 18 Jahre. Jeder Fahrer muss den PKW-
Führerschein erworben haben. Ausgenommen hiervon sind beide Juniorenklassen
mit dem Altersbereich von 13-17 Jahren.

Während des Rennes ist der Alkoholgenuss untersagt. Entsprechende Kontrollen
haben sich die Fahrer bei Aufforderung freiwillig zu unterziehen. Bei Weigerung bzw.
nachgewiesener Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenze des
Atemalkohols erfolgt die sofortige Disqualifikation.

Während des Rennes besteht Gurtpflicht (mindestens 4-Punkt-Gurt). Es sind
ausschließlich mechanische Sicherheitsgurtsysteme ohne Aufrollautomatik zulässig.

Vor, während und nach Ende des Rennens besteht auf der Bahn Helmpflicht
(inklusive Visier bzw. Brille).

Das Tragen der „Halskrause“ ist Pflicht.

Alle gemeldeten Fahrzeuge dürfen nur auf der Bahn, im Fahrerlager und auf den
dazugehörigen Wegen bewegt werden. Im Händler-und Zuschauerbereich herrscht
Fahrverbot.

6. Rennablauf
Die Fahrer dürfen nur mit den von ihnen gemeldeten Fahrzeugen bzw.
Ersatzfahrzeugen am Rennen teilnehmen. Der Einsatz des Ersatzfahrzeuges ist vor
dem Rennen der Rennleitung zu melden.

Es wird nach dem K.O.-System gefahren. Die Anzahl der startenden Fahrzeuge pro
Rennen wir von der Rennleitung festgelegt. In den Vorläufen erfolgt die Qualifikation
im K.O.-System. D.h., die schnellere Hälfte der Fahrer eines Rennens erreicht die
nächste Runde. Bei ungerader Zahl wird aufgerundet. Die Nachfolgenden kommen in
den Hoffnungslauf. Die Anzahl der Hoffnungsläufe wird von der Rennleitung
festgelegt.

Die besten Starter einer Fahrzeugklasse nehmen am Ende aller Durchgänge am
Finale teil (Final-bzw. Pokallauf).

Die Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummern und wird vom
Veranstalter bzw. durch dessen Rennpersonal/Bahnkommissare festgelegt.

Der genaue Rennablauf wird anhand der eingegangenen Meldungen festgelegt und
vor Rennbeginn bekannt gegeben.

Die Fahrer haben während des Rennens bzw. der Startaufstellung den Weisungen
des Rennleiters, des Starters oder der Bahnkommissare unbedingt Folge zu leisten.


Folgende Flaggensignale sind zu beachten:

-Rote Flagge: Rennabbruch
-Gelbe Flagge: Gefahr – Fahrweise anpassen
-Schwarze Flagge: Disqualifikation – Rennen sofort beenden
-Gelbe Flagge mit schwarzem Kreuz: letzte Runde
-Schwarz-weiß-karierte Flagge: Ziel – Rennen beendet


Bei einem Überschlag oder Fahrzeugdefekt ist das Fahrzeug schnellstmöglich und
mit größter Vorsicht zu verlassen und der sichere Bereich hinter dem Erdwall
aufzusuchen. Den Weisungen des Bahnpersonals ist Folge zu leisten.

Bei einem Brand ist das Rennen sofort zu unterbrechen. Es ist soweit wie möglich
nach links bzw. rechts auszuweichen und anzuhalten, um eine Gasse für
Rettungsfahrzeuge zu erhalten.

Hat sich die Motorhaube während eines Rennens geöffnet und aufgestellt, führt dies
nicht sofort zur Disqualifikation. Die Bahnkommissare entscheiden durch genaues
Beobachten, ob ein Rennen beendet werden kann.

Das absichtliche Attackieren der Fahrertür führt zur sofortigen Disqualifikation.

Überrundete Fahrzeuge dürfen bis zum Rennende alle anderen Rennfahrzeuge
entsprechend den Rennregeln angreifen. Unzulässige regelwidrige Angriffe führen
jedoch zur Disqualifikation.

Jedes Team bestimmt einen Verantwortlichen, der sich während des Renntages
über die Arbeit der Rennleitung und den ordnungsgemäßen Rennablauf informieren
kann.

7. Protest
Der Protest ist unmittelbar nach dem Rennlauf, jedoch noch vor dem Start des
nächsten Rennlaufes durch den betroffenen Rennteilnehmer oder
Teamverantwortlichen beim Rennleiter anzumelden.

Die Protestgebühr beträgt 25 €.
Die Entscheidung erfolgt durch den Rennleiter unverzüglich und endgültig.
Wird dem Protest stattgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Protestgebühr.



8. Fahrerlager
Pro gemeldetes Fahrzeug wird ein Fahrer-und ein Mechanikerarmband kostenlos
verteilt. Die ausgegebenen Kennzeichnungen sind ständig zu tragen. Ohne
Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten.

Fahrzeuge dürfen das Fahrerlager nur im Schritttempo befahren.

9. Teilnahmebedingungen
Mit der Unterschrift der Teilnahmebestätigung akzeptiert der Fahrer alle


Bedingungen dieses Reglements.
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Veranstalter das Recht, den Fahrer
vom Rennen auszuschließen.


Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistungsansprüche seitens des Veranstalters oder von ihm beauftragter
juristischer oder natürlicher Personen.


Weiterhin besteht keine Möglichkeit, Ansprüche an andere Fahrer zu stellen.
Die Startgebühr ist bis zum vorgeschriebenen Termin zu zahlen.
Eine ungezahlte Nennung ist nur im Ausnahmefall und im Einzelentscheid durch den


Veranstalter gültig.
Der Überweisungsnachweis/Einzahlungsbeleg muss vorgelegt werden können.

 
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